Beteiligung an schweizerischen und ausländischen Unternehmungen (aktiv im Kauf, in der Entwicklung und der Verwaltung von Immobiliengesellschaften sowie Hotels), ausgenommen an Immobilienprojekten in der Schweiz, welche eine Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) benötigt.