Warenhandel aller Art, insbesondere Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des internationalen Warenhandels und des Onlinevertriebs; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.