Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten für Musiker zum Wohnen, sich Aufhalten sowie zum Üben und Proben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen aufnehmen und gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und überhaupt sämtliche Tätigkeiten ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck in irgend einem Zusammenhang stehen.