Vermittlung von Immobilien, sowie allgemeine Beratung im Zusammenhang mit Immobilien; kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Einzelfirma zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussem. Das Einzelunternehmen kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, und verwerten, sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen eröffnen.