Betrieb einer Zahnarztpraxis. Kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.