Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung, das Halten, die Bewirtschaftung und der Verkauf von Immobilien. Sie kann sodann Bauarbeiten ausführen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Unternehmungen ähnlicher Art erwerben oder sich daran beteiligen und überhaupt alles tun, was den Gesellschafszweck fördert.