Übernahme und Besorgung aller Aufträge die zum Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters gehören, insbesondere deutsche, schweizerische und grenzüberschreitende Steuerberatung (inkl. grenzüberschreitender Besteuerung von Renten- und Pensionseinkommen), Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen (z.B. Erledigung von und Beratung bei Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen, externes Finanzcontrolling), Beratung in Fragen der Finanzierung, Vertretung vor deutschen Gerichten in Finanzprozessen und bei Finanzämtern, Beratung und Vertretung vor Gerichten der deutschen ordentlichen Gerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen, bei Aussenprüfungen und in Bussgeldverfahren.