Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung, welche nicht vom Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) erfasst wird. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Im Weiteren kann die Gesellschaft Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren sowie Garantien und andere Sicherheiten stellen.