Der Zweck des Vereins ist es, seine Mitglieder bei der Nutzung von deren Ferienwohnrechten in den Häusern Alpin Chalet I und Alpin Chalet II der Ferienanlage Oberstaufen zu betreuen. Der Verein soll dazu beitragen, seinen Mitgliedern eine optimale Urlaubsgestaltung in den dem Verein zur Nutzung und zur Verfügung stehenden Appartements in den Häusern Alpin Chalet I und Alpin Chalet II zu ermöglichen. Als förderungswürdig erachtet der Verein u.a. die Geselligkeit, Unterhaltung, sportliche Aktivitäten, das Kennenlernen der Landschaft der Ferienregion Allgäu und deren Kultur und Brauchtum. Der Verein verwaltet das ihm zustehende und in das Grundbuch einzutragende Nutzungsrecht an den Häusern Alpin Chalet I und Alpin Chalet II in der Ferienanlage Oberstaufen. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.