Betrieb eines Gastronomiegewerbes sowie Herstellung von als auch Handel mit thailändischen Lebensmitteln und Spezialitäten; Organisation und Durchführung von Anlässen sowie Partyservice. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.