Handel mit Fleisch- und Wurstwaren, kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Firma zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen im Inland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Liegenschaften an- und verkaufen.