Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Brandschutz, insbesondere Abbrucharbeit, Trockenbau, Malerarbeit, Raumausstattungs- und Bodenlegerhandwerk wie Fliesen-, Platten-, Estrich- und Mosaiklegerhandwerk, Einbau von Baufertigteilen, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlüsse), Hausmeisterservice unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen und zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten.