Führen eines Gastronomiebetriebes. Ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Kann alle Geschäfte eingehen und Verträge schliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Unternehmungen erwerben und errichten.