Der Zweck der Zweigniederlassung sind sämtliche Geschäfte, die direkt oder indirekt mit der Erstellung von Rechnungen und Berichten, sowie der Betreibung von Schulden auf eigene Rechnung zusammenhängen. Sie kann in eigenem Namen oder über Drittpersonen handeln. Sie kann Anteile von beliebigen Gesellschaften, Unternehmungen oder Betrieben erwerben, sei es durch Subskription, Beteiligung, Vereinigung, Fusion oder in welcher Form auch immer, und allgemein beliebige Industrie- oder Handelsgeschäfte ausführen oder bewegliche oder unbewegliche Güter direkt oder indirekt erwerben, um den Wert der Gesellschaft zu erhöhen.