Die Einzelunternehmung bezweckt die Planung, Gestaltung und Pflege von Garten und Landschaftsanlagen sowie die Erbringung von Hauswartungs-, Unterhalts- und Reinigungsdienstleistungen aller Art. Dazu gehören insbesondere Gartenpflege, Rasen- und Pflanzenunterhalt, Hecken- und Gehölzschnitt, Installation von Bewässerungssystemen, Objektbetreuung, Reinigung von Aussen- und Innenanlagen, Unterhalts- und Grundreinigungen in gewerblichen Liegenschaften und Privathaushalten, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Überwachung technischer Anlagen, Kleinreparaturen, Winterdienst, Sicherheitskontrollen und Abfallentsorgung. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.