Die Zweigniederlassung hat zum Zweck: die Konzeption, die Umsetzung, die Herausgabe, der Druck, die Vervielfältigung und die Verbreitung von Zeitungen, Magazinen, Büchern und Zeitschriften, deren Vermarktung, die Gründung, die Übernahme oder das Pachten von Industrie- und Handelsunternehmen, die mit den oben genannten Gesellschaftszwecken im Zusammenhang stehen, sowie allgemein alle Handels-, Industrie- und Finanzgeschäfte über bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen oder zum Ausbau oder zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit beitragen können.