Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Finanzierungsgeschäfte tätigen und Sicherheiten stellen für Verpflichtungen ihrer Aktionäre und von verbundenen Gesellschaften insbesondere in der Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen und Sicherungsübereignungen.