Erbringung und Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen administrativer Art für Dritte (Outsourcing). Die Gesellschaft kann Handel mit Waren aller Art betreiben, andere Dienstleistungen anbieten und erbringen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.