Die Stiftung bezweckt, Jugendliche ab der letzten Klasse der Primarschule und Erwachsene bis zum vollendeten 35. Altersjahr für die Wahl einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Aus- und Weitbildung zu beraten, zu fördern und bei Bedarf finanziell zu unterstützen. Zudem bezweckt die Stiftung, Alleinerziehende bei der Aufnahme und Weiterführung der Erwerbstätigkeit sowie bei der Weiterbildung zu beraten, zu fördern und bei Bedarf, insbesondere auch für die Fremdbetreuung der Kinder, finanziell zu unterstützen. Nur wer in der Gemeinde oder in der Region Wolhusen (primär Wolhusen, Werthenstein, Doppleschwand, Romoos, Entlebuch, Menznau, Ruswil, Buttisholz und Willisau) Wohnsitz hat, hat Anspruch auf Unterstützung.