Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Erstellung und die Veräusserung von Liegenschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Auslanderrichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.