Zweck der Gesellschaft ist das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und alle Verträge abschliessen, die mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.