Die Ausführung von Gebäudereinigungen, Fassadenreinigungen und Fensterreinigungen, Hauswartungen, Umgebungsarbeiten sowie Zügelarbeiten. Die Einzelunternehmung ist berechtigt, sämtliche Tätigkeiten auszuüben, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diese zu fördern. Sie kann Liegenschaften kaufen und verkaufen sowie mieten, vermieten, pachten und verpachten. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen.