Die Gesellschaft bezweckt die Nachführung der amtlichen Vermessung sowie weiterer Arbeiten in direktem Zusammenhang mit der amtlichen Vermessung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.