Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft bezweckt das Führen von gastgewerblichen Betrieben und Take-Away-Geschäften, das Durchführen von Caterings und Events sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient.