Autohandel mit Werkstatt. Handel, den An- und Verkauf, Reparaturen von Automobilen jeder Art nebst deren Ersatzteilen und Zubehör. Kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck in Zusammenhang stehen. Kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.