Entwicklung, Aufbau, Vertrieb von führerlosen Fahrzeugsystemen, auch kommender Technologien; sowie Betreibung solcher Anlagen; Betreiber können auch als Franchisenehmer ausgestattet und vertraglich gebunden werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.