Betrieb eines Akkordbauunternehmens, insbesondere Ausführung von Bauarbeiten aller Art in den Bereichen Mauerwerk und Schalung sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaft errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.