Die Gesellschaft bezweckt die Organisation von Messen und Kunstmessen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, die Tätigkeit auf verwandte Geschäftszweige ausweiten, sich an anderen Gesellschaften beteiligen, Immaterialgüterrechte und Liegenschaften erwerben, nutzen und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern.