Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere Futtermitteln. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen mit ihnen fusionieren, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern, durch Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten sowie landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Projekte finanzieren.