Betrieb des schweizerischen Systems für die Verifizierung von Arzneimitteln im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Schweizerischen Heilmittelgesetzes und den zukünftigen Ausführungsbestimmungen, in Anlehnung an die Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette sowie die damit zusammenhängende Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln in der jeweils geltenden Fassung sowie der dazu ergehenden Novellen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten