Das Einzelunternehmen betreibt Handel mit Mode, Möbeln und Accessoires aller Art. Es ist befugt, alle Geschäfte zu tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck im Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.