Die Einzelunternehmung bezweckt die Reinigung von Räumen aller Art, insbesondere die Reinigung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser inklusive Umzugsreinigung, Büro- und Gewerberäume sowie Baureinigungen im In- und Ausland. Die Einzelunternehmung kann den Handel mit Putzmittel bzw. Putzmaterial aller Art betreiben, welche vom In- und Ausland bezogen werden können.