Führen eines Gastrobetriebes; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben und veräussern.