Gegenstand der Gesellschaft sind sämtliche Verlegung von Wand- und Bodenbeläge aller Art bei Neu- und Umbauten, Ausführung von Natursteinarbeiten, sowie das Auffüllen von Silikonfugen. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschliessen.