Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Investitionen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen oder vertreten; sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.