Betrieb von Restaurants, Bars und Gastronomiebetrieben, Erbringen aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.