Das Einzelunternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich des Informations- und Bedrohungsmanagements, insbesondere Ermittlungen, Untersuchungen und Überwachung, Beratungen, Auswertungen und Analysen in Bezug auf natürliche oder juristische Personen sowie zum Schutz von Immobilien und anderen Sachwerten, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Einzelunternehmen kann alle übrigen Dienstleistungen anbieten, welche geeignet sind, ihren Zweck zu befördern. Es kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder diese gründen.