Betrieb und Führung von Restaurations- und Beherbergungsbetrieben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschiessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Insbesondere auch Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andere Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie gleichartige und verwandte Unternehmen erwerben; kann Liegenschaften, Wertschriften, Lizenzen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, belasten und veräussern.