Betrieb einer Hoch- und Tiefbauunternehmung, welche zudem Garten- und Landschaftsbauarbeiten erbringt; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.