Das Einzelunternehmen bezweckt die Ausführung von Gipser-, Maler- und Tapezierarbeiten sowie alle mit dem Baugewerbe im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte durchführen, die mit dem Einzelunternehmenszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.