Betrieb einer Holzbau-, Zimmerei- und Schreinereiunternehmung; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrecht erwerben, verwalten und verwerten.