Betrieb eines Gipserei- und Malereigeschäftes und Ausführung aller damit zusammenhängenden Arbeiten; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Patente, Urheberrechte, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzen jeglicher Art erwerben, halten, veräussern und erteilen.