Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und den Betrieb von Liegenschaften. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann jegliche Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.