Betrieb eines Elektrounternehmens; kann elektrische Anlagen und Einrichtungen planen, konzipieren und installieren, als Generalunternehmung im gesamten Bausektor funktionieren und Personal an andere Unternehmungen vermitteln, kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.