Erwerb, Halten, dauernde Verwaltung, Veräusserung und Finanzierung von in- und ausländischen Beteiligungen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, für andere Gesellschaften des Konzerns Sicherheiten gewähren und Garantieverpflichtungen übernehmen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, verwerten und verkaufen sowie andere Gesellschaften finanzieren.