Betrieb eines Take-Aways, insbesondere für Kebab; kann alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ausüben, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Wertschriften, Immobilien, Patente, Lizenzen und andere immaterielle und materielle Werte erwerben, verkaufen und belasten sowie Zweigniederlassungen errichten.