Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines Sanitärgeschäftes und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die Ausführung von Transport-, Service- und diversen Bauarbeiten sowie den Handel mit Produkten aus dieser Branche. Das Unternehmen ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit diesem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern.