Handel mit optischen Artikeln und Ausführen von optischen und optometrischen Arbeiten sowie sämtliche Tätigkeiten, die zum Führen eines Optikergeschäftes gehören; kann Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, errichten und veräussern, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Patente und Lizenzen erwerben oder veräussern.