Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Fischereiartikeln und ähnlichen Produkten; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene verkaufen, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterechte erwerben, verwalten und verwerten.