Die Gesellschaft, die als General partnership für die Überwachung ihrer Finanzinvestitionen im Ausland fungiert. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie sich an anderen Unternehmen aller Art mit Ausnahme von Immobiliengesellschaften im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung der Gesellschaft oder die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern